NEIN zur Kopfpauschale! JA zur Bürgerversicherung!

NEIN zur Kopfpauschale! JA zur Bürgerversicherung. Mit den Unterschriften der Vorstandsmitglieder auf der Unterstützerliste hat die BayernSPD am Samstag, 13. März, den bayernweiten Kampagnen-Startschuss zur Aktion „JA zu einer guten Gesundheitsversorgung für alle! NEIN zur Kopfpauschale!“ gegeben.

Der Landesvorsitzende Florian Pronold erklärt zur Debatte: „Die CSU spielt ihr typisches Doppelspiel. In Berlin bereitet sie die Kopfpauschale mit vor, in Bayern gibt sie sich unschuldig. Das werden wir Seehofer und Söder nicht durchgehen lassen. Söder muss jetzt Farbe bekennen.“

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Das Konzept der SPD: die „Solidarische Bürgerversicherung“

Die SPD will die Krankenversicherung umgestalten. Mit der Solidarischen Bürgerversicherung sollen sich alle Bürger mit allen Einkommen an der Finanzierung der Krankenversicherung beteiligen. Neben Erwerbseinkommen sollen auch Kapitaleinkünfte für die Bürgerversicherung herangezogen werden.
Dies bedeutet, dass jeder Bürger unabhängig von seinem Berufsstand einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens in die Bürgerversicherung einzahlt. Die Einzahlungen sind jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu leisten.
Die SPD will die Solidarität stärken. „Gesunde sorgen für Kranke, Alleinstehende für Familien. Wer gut verdient, trägt dazu bei, dass auch Menschen mit geringem Einkommen die beste medizinische Versorgung bekommen. Denn Krankheit ist ein Lebensrisiko, das jeden treffen und das niemand alleine schultern kann. Solidarische Absicherung ist deshalb wichtig für alle.“
Erwerbseinkommen und Kapitaleinkommen finanzieren zusammen die Bürgerversicherung als Antwort auf die demographische Entwicklung. Auf diese Weise sollen die Beitragssätze sinken, womit Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlastet werden können.
Durch die Bürgerversicherung soll mehr Effizienz durch Wettbewerb entstehen: den Wettbewerb um Qualität, den Wettbewerb um die besten medizinischen Angebote und die günstigsten Beiträge. Durch die Bürgerversicherung werden all diejenigen, die kleine und mittlere Einkommen beziehen, entlastet. Stärker belastet wird der Teil der Versicherten, der über hohe Kapitaleinkommen verfügt.

Die Eckpunkte der Bürgerversicherung

  • Die Bürgerversicherung versichert jeden.
  • Die Versicherungspflichtgrenze wird aufgehoben.
  • Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenversicherungen bieten die Bürgerversicherung an. Alle Bürgerversicherungstarife werden in den Risikostrukturausgleich einbezogen.
  • Einkommensbezogene Beiträge: Jeder zahlt nach seiner Leistungsfähigkeit aus Erwerbs- und Kapitaleinkommen seine Beiträge. Lohnbezogene Beiträge werden paritätisch finanziert.
  • Kontrahierungszwang: jede Versicherung – ob gesetzliche oder privat –muss jeden ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
  • Gesetzlicher Leistungskatalog: alles medizinisch Notwendige ist zu 100% versichert.
  • Sachleistungsprinzip: Die Versicherten erhalten die Leistungen ohne in Vorleistung zu treten.
  • Jeder kann die Krankenkasse frei wählen. Wer gesetzlich versichert ist, kann künftig zwischen den Bürgerversicherungsangeboten der gesetzlichen und der privaten Kassen wählen. Wer bereits einen privaten Versicherungsvertrag nach altem Muster hat, kann diesen behalten oder in ein Bürgerversicherungsangebot seiner Wahl wechseln. Wer neu krankenversichert wird, geht sofort in die Bürgerversicherung. Dabei wird nicht vorgeschrieben, ob das gesetzliche oder das private Bürgerversicherungsangebot gewählt wird.
  • In der Bürgerversicherung sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert.

Materialien zum Beitrag

Petition gegen die Kopfpauschale